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ZIM

Gewerbevereinigung Zehlendorf Mitte e.V.

Gemeinsam stark in der Mitte.

Als Verbund Gewerbetreibender in Zehlendorf Mitte engagieren wir uns gemeinsam für einen lebendigen Standort und setzen uns dafür ein, hier im Ort ein vielfältiges und hochwertiges Einkaufserlebnis zu bieten.Wir agieren vielseitig und setzen sichtbare Impulse im Ort. Wir sind die lokale Initiative für ein effektives Standortmarketing!

Unser Ziel

Die Attraktivität von Zehlendorf Mitte
nachhaltig weiterzuentwickeln und zu fördern.

Wir setzten uns für ein effektives Standortmarketing und
nachhaltige Kulturförderung in Zehlendorf Mitte ein.

Wer. Was. Wie.

Ob Kleinunternehmen, Gewerbetreibende, Dienstleister, Praxis, Serviceanbieter oder Kultureinrichtung – ZIM e.V. arbeitet im Miteinander für ein attraktives, vielseitig lokales Angebot.

Wir sind schon mittendrin!

Adler Apotheke · Allgemeine Immobilien-Börse GmbH · annabuzzi Kleidermanufaktur · Bali Kino · Bettenhaus Schmitt · Brillenatelier · Hahn Bestattungen GmbH & Co. KG · Café Anneliese · Crememanufactur Dr. Bohlmann GmbH · Heimatverein Zehlendorf e.V. · Kunstgewerbehaus Zehlendorf · Lindner & Löffelmacher · Padock Bäckerei · Waible Hörsysteme

Unsere Aktionen

Jährlich unternehmen und organisieren wir verschiedene Aktionen, Veranstaltungen und Events direkt hier in Zehlendorf.

Fête de la Musique


Fete-Zehlendorf-Eiche 21. Juni

Samstag von 18 bis 22 Uhr, auf dem Vorplatz vom Gemeindehaus der ev. Paulusgemeinde.Freut euch auf die Musikschulband Friday Jazz Syndicate, die Indie-Pop-Band Dosis, Mitsommernacht-Musik und Pat Appelton mit ihrer Band ab 21 Uhr

Ostern & Weihnachten


Kennenlern-Initiative mit Gewinn

Zweimal jährlich setzen wir diese kleine, unterhaltsame Schnitzeljadt auf, um Kunden und Zehlendorfer ins Zentrum zu locken. Dieser Familienspaß mit Gewinn bringt Treiben und festigt Kundenbindung.

ZIM Literaturfestival


Literatur auf höchstem Niveau

Dieses ZIM-organisierte Festival findet in Zehlendorf größten Anklang. Mit Lesungen beliebter und bekannter Autoren organisieren und bieten wir Kultur auf höchstem Niveau.

Wir sind dabei


Einfach mitmachen

Schon im vierten Jahr organisieren wir diesen weltweiten Event hier in Zehlendorf Mitte! Kostenfrei für alle - mit großem Andrang.

Werdet Teil des Dialogs, profitiert vom Austausch vielfältiger Erfahrungen, wertvollen Einblicken und praxisnahen Lösungen.

Jetzt Mitglied werden!

Mitgliedschaftsbeiträge basieren auf der Mitarbeiteranzahl des jeweiligen Betriebs und beginnen ab 60 € jährlich.

Noch offene Fragen?
Schicken Sie uns eine Email mit Ihrem Anliegen.

Wir freuen uns auf ZIM Zuwachs!

Impressum

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Impressum
ZiM Gewerbevereinigung Zehlendorf-Mitte e.V.

c/o Bettenhaus Schmitt
Teltower Damm 28
14169 Berlin
Telefon: +49 30 801 90 70
Email: [email protected]
Website: www.zim.zehlendorf-mittendrin.de

VorstandClaudia von Lehmann · 1. Vorsitzende
Mark Schmitt · 2. Vorsitzender
Robert Hahn · kommissarischer Schatzmeister
Amtsgericht Charlottenburg VR 38239 B

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Satzung

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Satzung
ZiM Gewerbevereinigung Zehlendorf Mitte e.V.

§ 1 Name, Geschäftssitz und Geschäftsjahr, Vereinszweck(1) Der Verein führt den Namen „ZiM Gewerbevereinigung Zehlendorf Mitte“.
(2) Der Verein hat seinen Geschäftssitz in Berlin-Zehlendorf.
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(4) Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.V.".
(5) Der Zweck des Vereins besteht in der Förderung und Durchsetzung der Interessen des Einzelhandels, der Gewerbetreibenden und Unternehmer im Stadtteil- und Geschäftszentrum Zehlendorf Mitte in Berlin und dessen Installation als lebenswerter und attraktiver, überregionaler Shoppingstandort.
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§ 2 Zielrichtung und Aufgabenbereich(1) Der Zweck des Vereins besteht in der Förderung und Durchsetzung der Interessen des Einzelhandels, der Gewerbetreibenden und unternehmerischen Anlieger im Stadtteilund Geschäftszentrum Zehlendorf Mitte durch Entwicklung eines aktiven, offensiven Stadtmarketings mittels gemeinsamer Präsentation und Bewerbung der gewerblichen Angebote für den Einkaufs-, Gewerbe- und Dienstleistungsstandort Zehlendorf Mitte.
(2) Die Aktivitäten des Vereins umfassen im Schwerpunkt das Quartier Zehlendorf Mitte
mit den Geschäftsstraßenabschnitten Teltower Damm, Machnower Straße und Clayallee, zwischen Mühlenstraße bzw. Schönower Straße im Süden und Riemeisterstraße bzw. Winfriedstraße im Norden – einschließlich der benachbarten Geschäfts- und Akteurslagen in der Mühlenstraße, Berlepschstraße, Anhaltinerstraße, Beuckestraße, Kirchstraße und Martin-Buber-Straße, der Königstraße, Potsdamer
Straße und Berliner Straße sowie Onkel-Tom-Straße, Winfriedstraße und Gartenstraße.
(3) Der Verein vertritt die Position und Interessen der Gewerbetreibenden vor Ort
gegenüber der Politik, der Verwaltung und der Presse
(nach dem Motto „Gemeinsam sind wir stark“).
(4) Der Verein ist überparteilich und überkonfessionell.
(5) Der Verein ist zu allen Maßnahmen und Geschäftsbeziehungen berechtigt, die mit der Erreichung der genannten Vereinszwecke zusammenhängen und diese fördern. Er kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben Leistungen Dritter bedienen und/oder sich an anderen Unternehmen oder Institutionen beteiligen, die die Vereinszwecke unterstützen.
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§ 3 Organe bzw. Gremien des Vereins(1) Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand, bestehend aus dem Vertretungsberechtigten Vorstand‘ und einem ‚Erweiterten Vorstand‘.
(2) Weiteres Gremium des Vereins können Beiräte sein.
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§ 4 Beginn der Mitgliedschaft bzw. Annahme des Aufnahmeantrages(1) Als ‚Ordentliche Mitglieder‘ des Vereins können natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts aufgenommen werden, die als Unternehmer ihren Sitz oder ihre Filiale im unter § 2 (2) beschriebenen Geschäftszentrum und Aktionsgebiet Zehlendorf Mitte haben.
(2) Als ‚Fördernde Mitglieder‘ können solche natürlichen und juristischen Personen aufgenommen werden, die ohne Stimmrecht der finanziellen Förderung des Vereins dienen wollen.
(3) Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand aufgrund schriftlichen Antrages unter Anerkennung der Satzung. Bei einer Ablehnung durch den Vorstand ist
dieser nicht zur Mitteilung seiner Gründe verpflichtet.
(4) Eine Mitgliedschaft beginnt mit der schriftlichen Annahme des Mitgliedsantrages.
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§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft bzw. Ausschluss aus dem Verein(1) Eine Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres.
(2) Eine Mitgliedschaft kann durch Ausschließung enden, die nur aus wichtigen Gründen erfolgen kann. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes
Verhalten, die Verletzung satzungsgemäßer Pflichten oder Beitragsrückstände von
mindestens einem halben Jahr einschließlich einer erfolglosen schriftlichen Mahnung. Über die Ausschließung entscheidet der Vorstand mit Zweidrittel-Mehrheit. Gegen eine Ausschließung steht dem Mitglied die Anrufung der Mitgliederversammlung zu. Diese entscheidet mit Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
(3) Die Mitgliedschaft endet bei natürlichen Personen mit dem Tod, bei juristischen Personen mit ihrer Austritts- u/o Insolvenzerklärung zum Geschäftsjahresende.
(4) Die Beitragspflicht besteht bis zum Ende der Mitgliedschaft – ausgenommen bei ‚Fördernden Mitgliedern‘.
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§ 6 Höhe des Mitgliedsbeitrages(1) Der Vorstand gibt dem Verein eine Beitragssatzung bzw. Beitragsordnung.
(2) Ordentliche Mitglieder leisten regelmäßige jährliche Mitgliedsbeiträge gemäß Beitragsordnung.
(3) Fördernde Mitglieder leisten einen Beitrag frei gewählter Höhe.
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§ 7 Mitgliederversammlung(1) Eine ‚Ordentliche Mitgliederversammlung‘ soll einmal im Jahr, jeweils im Oktober jeden Jahres stattfinden. Eingeladen wird durch den Vorstand – schriftlich auf dem elektronischen Postweg – mit einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen vor dem Versammlungstag.
(2) Eine ‚Außerordentliche Mitgliederversammlung‘ findet statt, wenn dies der Vorstand im Interesse des Vereins für nötig hält oder dies 25 % der Mitglieder verlangen.
(3) Die Mitgliederversammlung wählt, bestätigt und entlastet den Vorstand und den geschäftsführenden Vorstand mit Zweidrittel-Mehrheit – oder beschließt Vorgaben u/o Alternativen – und genehmigt den vom Vorstand vorgelegten Jahresplanansatz
und die Jahresendabrechnung – oder berät und beschließt über Änderungen.
(4) Die Mitgliederversammlung beschließt über Anträge zur Satzung einschließlich der Auflösung des Vereins. Im letzteren Fall beschließt die Mitgliederversammlung über den oder die Anfallberechtigten hinsichtlich des Vereinsvermögens mit der Maßgabe, dass etwaiges Guthaben einer sozialen Einrichtung im Einzugsgebiet gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung zugutekommt.
(5) Die Mitgliederversammlung wird von der/dem 1. Vorsitzenden des Vorstandes geleitet, bei ihrer/seiner Verhinderung durch eine/n von der Mitgliederversammlung gewählte/n Versammlungsleiter/in.
(6) Beschlüsse der Mitgliederversammlung ergehen mit der Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder, sofern 25 % der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind (‚Quorum‘). Satzungsänderungen bedürfen einer Dreiviertel-Mehrheit der Anwesenden, sofern 25 % der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind – das gleiche gilt für einen Beschluss über die Auflösung des Vereins.
(7) Über den Abstimmungsmodus – offene oder geheime Stimmabgabe – entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
(8) Über die Verhandlungen und Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein
schriftliches Ergebnisprotokoll zu fertigen, das von drei Mitgliedern des Vereins zu unterzeichnen ist.
(9) Beschlüsse der Mitglieder dürfen abweichend von der gesetzlichen Regelung im schriftlichen Verfahren, auch im Umlaufverfahren, einstimmig gefasst werden. Dies gilt
auch für die Wahl der Vorstandsmitglieder. Das Ergebnis wird allen Mitgliedern in Textform durch den Vorstand mitgeteilt.
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§ 8 Vertretungsberechtigter Vorstand(1) Der Verein wird durch die/den 1. und 2. Vorsitzende/n des Vorstandes – Vorstand im Sinne des § 26 BGB - gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Dabei wird der Verein gemeinschaftlich durch den 1. und 2. Vorstand vertreten. Die Vorstandsmitglieder handeln unentgeltlich.
(2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren
gewählt. Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden. Eine Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.
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§ 9 Erweiterter Vorstand(1) Der ‚Erweiterte Vorstand‘ leitet den Verein und führt die Geschäfte.
(2) Der erweiterte Vorstand besteht mindestens aus der/dem 1. Vorsitzenden, der/dem 2. Vorsitzenden und der/dem Schatzmeister/in. Der erweiterte Vorstand gibt sich eine
Geschäftsordnung, in der die Geschäftsverteilung geregelt wird. Die Mitglieder des erweiterten Vorstandes handeln unentgeltlich.
(3) Der erweiterte Vorstand verfügt über die Finanzmittel. Er hat der
Mitgliederversammlung über alle Ausgaben Rechenschaft zu geben. Er kann ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung Ausgaben gemäß Zweck und Aufgaben nach
§ 2 dieser Satzung tätigen bis zur Einzelförderung mit 50 % des laufenden Guthaben-
Kassenbestandes. Bei Maßnahmen über diesen Wert hinaus bedarf der erweiterte Vorstand der vorherigen Zustimmung der einfachen Mehrheit der Mitgliederversammlung.
Diese kann auch im Umlaufverfahren erbeten und erteilt werden.
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§ 10 Fachkundige BeiräteDer Vorstand kann der Mitgliederversammlung vorschlagen, zu seiner Entlastung und
sachkundigen Verstärkung einen oder mehrere ‚Beiräte‘ aus jeweils kompetenten Personen zu schaffen. Der bzw. die Beiräte haben keine Vertretungsbefugnis und kein
Stimmrecht hinsichtlich der Geschäftsordnung des geschäftsführenden Vorstands.
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§ 11 Jährliche Rechnungs- und BilanzprüfungDie Rechnungs- und Bilanzprüfung wird in der Geschäftsordnung näher geregelt.
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§ 12 Änderung des GeschäftszwecksEine Änderung der Ziele und des Geschäftszwecks des Vereins ist durch Beschluss der
Mitgliederversammlung mit Dreiviertel-Mehrheit möglich.
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§ 13 Inkrafttreten(1) Diese Satzung wurde in der vorliegenden Form am 21. Februar 2020 von der ersten
Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen und ist am 15. Mai 2020 geändert worden.
(2) Diese Satzung ist nach mehrheitlich beschlossenen Veränderungen mit dem Datum der
Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg wirksam.
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Berlin, den 15. Mai 2020

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Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) im Rahmen der Erbringung unserer Leistungen sowie innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. unser Social Media Profile auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).Verantwortlicher
ZiM Gewerbevereinigung Zehlendorf-Mitte e.V.
Vorstand: Claudia von Lehmann, Mark SchmittEmail:
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Website: www.zim.zehlendorf-mittendrin.deArten der verarbeiteten Daten
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– Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Telefonnummern).
– Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos).
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Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).
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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.
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Wir treffen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgabenunter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.
Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen.Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern, gemeinsam Verantwortlichen und Dritten
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Rechte der betroffenen Personen
Auskunftsrecht: Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.
Recht auf Berichtigung: Sie haben entsprechend. den gesetzlichen Vorgaben das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.Recht auf Löschung und Einschränkung der Verarbeitung: Sie haben nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.Recht auf Datenübertragbarkeit: Sie haben das Recht, Sie betreffende Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder deren Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu fordern.Beschwerde bei Aufsichtsbehörde: Sie haben ferner nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
Widerspruchsrecht
Widerspruchsrecht: Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.
Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung
Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu einem Nutzer (bzw. dem Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, bzw. „Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Status gespeichert werden. Als „permanent“ oder „persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als „Third-Party-Cookie“ werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind spricht man von „First-Party Cookies“).
Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf.Sofern wir die Nutzer um eine Einwilligung in den Einsatz von Cookies bitten (z.B. im Rahmen einer Cookie-Einwilligung), ist die Rechtsgrundlage dieser Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. a. DSGVO. Ansonsten werden die personenbezogenen Cookies der Nutzer entsprechend den nachfolgenden Erläuterungen im Rahmen dieser Datenschutzerklärung auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (d.h. Interesse an der Analyse, Optimierung und wirtschaftlichem Betrieb unseres Onlineangebotes im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO) oder sofern der Einsatz von Cookies zur Erbringung unserer vertragsbezogenen Leistungen erforderlich ist, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b. DSGVO, bzw. sofern der Einsatz von Cookies für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt erforderlich ist oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. e. DSGVO, verarbeitet.Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieses Onlineangebotes führen.Ein genereller Widerspruch gegen den Einsatz der zu Zwecken des Onlinemarketing eingesetzten Cookies kann bei einer Vielzahl der Dienste, vor allem im Fall des Trackings, über die US-amerikanische Seite http://www.aboutads.info/choices/ oder die EU-Seite http://www.youronlinechoices.com/ erklärt werden. Des Weiteren kann die Speicherung von Cookies mittels deren Abschaltung in den Einstellungen des Browsers erreicht werden. Bitte beachten Sie, dass dann gegebenenfalls nicht alle Funktionen dieses Onlineangebotes genutzt werden können.Löschung von Daten
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Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.Änderungen und Aktualisierungen der Datenschutzerklärung
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Kontaktaufnahme
Bei der Kontaktaufnahme mit uns (z.B. per Kontaktformular, E-Mail, Telefon oder via sozialer Medien) werden die Angaben des Nutzers zur Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b. (im Rahmen vertraglicher-/vorvertraglicher Beziehungen), Art. 6 Abs. 1 lit. f. (andere Anfragen) DSGVO verarbeitet.. Die Angaben der Nutzer können in einem Customer-Relationship-Management System (“CRM System”) oder vergleichbarer Anfragenorganisation gespeichert werden.
Wir löschen die Anfragen, sofern diese nicht mehr erforderlich sind. Wir überprüfen die Erforderlichkeit alle zwei Jahre; Ferner gelten die gesetzlichen Archivierungspflichten.Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke

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